Heutzutage ist es vielfach üblich, dass Immobilien gekauft werden, die sich noch in Bauphase befinden. Dies bedarf besonderer Schutzvorkehrungen, die die kaufversprechende Partei vor eventueller Nichterfüllung oder Insolvenz des Bauunternehmers schützen.

Der Notar kann Ihnen deshalb gerne aufzeigen, welche Schutzvorkehrungen das Gesetz vorsieht: wie z.B. die Einverleibung des Vorvertrages, die Pflicht des Bauherrn entsprechende Bank oder Versicherungsbürgschaften zu leisten, der erforderliche Mindestinhalt des Vertrages, usw.

Wir raten Ihnen daher, unsere Kanzlei bereits vor der Unterzeichnung des Vorvertrages zu kontaktieren, da dessen Abschluss bereits rechtlich verbindlich ist. Durch eine umfassende Beratung können wir Sie vor  unvorteilhaften Klauseln schützen.

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