Es besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter im Namen und im Interesse einer gewissen Person bestimmte Geschäfte tätigt. Dazu ist jedoch eine entsprechende Vollmacht notwendig, mit der die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten definiert werden. Dabei kann es sich um eine Sondervollmacht handeln, (ausgestellt und gültig für ein einzelnes Rechtsgeschäft) oder es besteht auch die Möglichkeit eine Generalvollmacht zu verleihen (so lange gültig, bis sie nicht widerrufen wird).

Der Auftrag ist hingegen ein Vertrag, mit dem sich der Auftragnehmer zur genauen Durchführung des Auftrags verpflichtet.

Auch in diesem Fall ist es ratsam sich an einen Notar zu wenden, um zu besprechen welche Befugnisse und Grenzen einem Bevollmächtigten oder Auftragnehmer zugeteilt werden.

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