Sowohl EU- Bürger als auch nicht EU- Bürger, die in Italien eine Liegenschaft erwerben wollen oder ein Unternehmen bzw. einen Zweitsitz in Italien gründen möchte, sollte von einem Experten beraten werden. Der Notar kann Ihnen durchaus weiterhelfen, indem er Ihnen Ihre Rechte und Pflichten aufzeigt und zudem prüft, ob die Voraussetzung der Gegenseitigkeit gegeben sind. Die Eintragung im Notariatsbezirk Bozen ermöglicht uns die Beurkundung sowohl in deutscher als auch in italiensicher Sprache, und auch in anderen Sprachen können wir mit Hilfe eines Übersetzers notarielle Urkunden verfassen und beglaubigen.

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