Der Notar wird des Öfteren von der Gerichtsbehörde beauftragt, Versteigerungen zu betreuen, die den Verkauf von Liegenschaften oder Gesellschaften zum Gegenstand haben. Dies kann sowohl bei Konkursverfahren oder Zwangsliquidation im Verwaltungsweg erfolgen, sowie auch dann, wenn der Inhaber minderjährig, Voll-oder Teilentmündigt oder Begünstigter einer Sachwalterschaft ist. Der Notar ist auch befugt, auf Anfrage einer Privatperson, eine Wettbewerbsprozedur zu leiten, damit der Verkäufer einen möglichst hohen Gewinn erzielt.

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