Als beeidete Bezeugungsurkunde (bekannt als Notorietätsakt) wird eine Erklärung bezeichnet, die von einer Person im Beisein zweier Zeugen abgegeben wird, und zwar über bestimmte Rechts-Tatsachen, über die sie Bescheid weis.

Der Notorietätsakt wird in Form einer öffentlichen Urkunde abgeschlossen und muss beim zuständigen Amt der Agentur für Einnahmen registriert werden.

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