Die Übertragung einer Liegenschaft innerhalb der Familie kann durch eine Schenkung erfolgen und somit auch als Vorschuss auf das künftige Erbe betrachtet werden.

Häufig behält der Schenkende (z.B. ein Elternteil) für sich und seinen Ehepartner den Fruchtgenuss auf der verschenkten Immobilie, um lebenslang die Immobilie zur Verfügung zu haben. Besondere Rechtsinstitute sind der gemeinsame und nachfolgende Fruchtgenuss.

Zudem kann es auch zu einer indirekten Schenkung kommen: z.B. wenn die Eltern an Stelle ihrer Kinder eine Immobile erwerben und zudem auch den Kaufpreis, zur Gänze oder auch nur teilweise, bezahlen und somit ihre Kinder begünstigt werden.

Wir helfen Ihnen gerne jederzeit die erbrechtlichen, sowie die steuerrechtlichen Folgen einer Schenkung zu ergründen.

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