Der Erhaltungsvertrag  unterscheidet sich von der Leibrente dadurch, dass die Gegenleistung für die Übertragung einer Immobilie oder eines Vermögens nicht aus einem Geldbetrag besteht, sondern aus unvertretbaren Sachen. Die Parteien können frei den Gegenstand der Gegenleistung wählen und bestimmen. Einige Beispiele dieser Gegenleistungen von Seiten des Erhaltenden sind: er kümmert sich um die  Verkostung und Verpflegung gemäß gewohntem Lebensstandard des zu Erhaltenden, er kümmert sich um den Einkauf von Kleidungsstücken und sonstiger notwendiger Gegenstände, er kommt für eventuelle Arztkosten auf und begleitet ihn zu eventuellen Eingriffen oder Operationen, kümmert sich um ihn und sorgt für moralische Unterstützung des zu Erhaltenden, usw. Der Notar kann all Ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Vertrag fassen.

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