In den Provinzen, die früher Teil von Österreich-Ungarn waren (Bozen, Trient, Triest, Görz, Cortina d'Ampezzo), wird heute noch das Grundbuch verwendet, um die Rechte auf Liegenschaften zu veröffentlichen. Die Einverleibung  ins Grundbuch erfolgt nicht  namentlich (also auf persönlicher Ebene), sondern basiert auf die Einschreibung der einzelnen Liegenschaften (auf reeller Ebene).Anhand des Grundbuchs kann ein Experte, wie der Notar, schnell erkennen, wer Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft ist und welche Beschränkungen und Lastendarauf liegen.
Der Notar wird vor der Unterzeichnung jeglicher Urkunde überprüfen, dass die Liegenschaft frei von unvorteilhaften Lasten ist, und wird das Grundbuch nach der Unterzeichnung der Urkunde auf den neuesten Stand bringen, indem er eine Grundbuchsanfrage stellt.

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