Das Grundbuchsystem wie es in der Provinz Bozen angewandt wird, unterscheidet sich vom System das im restlichen italienischen Staatsgebiet verwendet wird, wo von der örtlichen Agentur der Einnahmen öffentliche Liegenschaftsregister geführt werden. Sollte der Kunde einen Liegenschaftsvertrag über eine Immobilie, die in nicht ehemaligen österreichischen Provinzen liegt, abschließen, ist es Aufgabe des Notars in diesen öffentlichen Liegenschaftsregister zu überprüfen, ob Hypotheken auf der Immobilie lasten und ob die Katasterdaten übereinstimmen. Nach Abschluss des eventuellen Kaufvertrages wird der Notar den Vertrag in das Liegenschaftsregister eintragen lassen, damit er gegenüber Dritten wirksam ist.
Unsere Notariatskanzlei hat telematischen Zugriff auf jedes Liegenschaftsregister in ganz Italien, und kann daher Kaufverträge von Immobilien, unabhängig davon wo auf dem Staatsgebiet diese sich befinden, abwickeln. Für Kaufverträge von im Ausland liegenden Immobilien beraten wir Sie gerne, und lehnen uns gegebenenfalls an einen vor Ort befindlichen Juristen an.

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