Alle Vereine, die keine Gewinnerzielung beabsichtigen, sondern rein kulturelle, sportliche Zwecke usw. verfolgen, können entweder als anerkannte oder als nicht anerkannte Vereine ins Leben gerufen werden.

Da es beachtliche Unterschiede zwischen den zwei Formen gibt, kann Ihnen der Notar wertvolle Ratschläge geben und Ihnen bei der richtigen Wahl zur Seite stehen.

Der anerkannte Verein muss in Form einer öffentlichen Urkunde gegründet werden.

Es ist auch möglich einen nicht anerkannten Verein in einen anerkannten umzuwandeln, indem ein neues Gründungsstatut in Form einer öffentlichen Urkunde verfasst wird.

Gemeinsam können wir erforschen, ob der von Ihnen ins Leben gerufene Verein die notwendigen Voraussetzungen hat, um als ONLUS anerkannt zu werden.

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