Eine Person kann auch entscheiden, eines oder  mehrere Güter der Verfolgung eines bestimmten, nicht gewinnbringenden, Zweckes zu widmen (z.B. der Krebsforschung). Dafür sieht die Rechtsordnung das Institut der Stiftung vor, die durch eine öffentliche Urkunde oder ein Testament gegründet werden kann.

Wird hingegen Kapital gesammelt um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, so kann das Rechtinstitut des Komitees Anwendung finden.

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