Viele Leute wissen nicht, dass man auch bei der Schenkung von Geldbeträgen und beweglichen Gütern die Hilfe eines Notars benötigt. Sollte es sich nämlich um eine Schenkung von nicht mäßigem Wert handeln, hat das Fehlen der öffentlichen Urkunde die Nichtigkeit der Schenkung zur Folge. Diese kann sowohl vom Schenker selbst als auch von seinen Erben angefochten werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich an den Notar Ihres Vertrauens zu wenden, um keine unnötigen Überraschungen zu erleben.

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