In bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fällen kann der Notorietätsakt durch eine Ersatzerklärung ersetzt werden, die eine einfachere Form aufweist und dazu auch kostengünstiger ist.

Gemeinsam können wir erörtern, unter welchen Umständen ein Notorietätsakt abgefasst werden muss oder wann dieser von einer Ersatzerklärung ersetzt werden kann.

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