Um Beiträge oder Förderungen der Autonomen Provinz Bozen zu erhalten, muss des Öfteren eine einseitige Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, die die Form einer beglaubigten Privaturkunde oder einer öffentlichen Urkunde aufweisen muss. Zum Beispiel:

  • die vom Landesgesetz Nr. 13/1998 vorgesehenen Beiträge hinsichtlich des Kaufes oder der Renovierung der Erstwohnun.
  • die im Bereich des geförderten und konventionierten Wohnbaus (Landesgesetz Nr. 13/1997) vorgesehenen Beiträge hinsichtlich der Urbanisierungskosten.
  • die von Art. 124 des Landesgesetz Nr. 13/1997 vorgesehene geförderte Baugenehmigung mit Zugehörigkeitsklausel der Garage/Auto Box zur Wohnung.

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