Der Kaufvertrag ist der bedeutendste Vertrag, mit dem das Eigentum einer unbeweglichen Sache (Immobilie) übertragen wird.

Der Kauf eines Hauses oder einer Liegenschaft im Allgemeinen kann aus mehreren  Gründen erfolgen, so z.B. zu Wohnzwecken oder aber auch aus Investitionsgründen.

Der Abschluss eines Kaufvertrages ist besonders aufwendig, da Interessen, Rechte und Pflichten sowohl des Käufers als auch des Verkäufers miteinander in Einklang gebracht werden müssen.

Der Käufer und der Verkäufer überprüfen mit Hilfe des Notars folgendes:

  • präzise Anführung und Angabe der betroffenen Immobilie unter Angabe der Daten aus dem Grundbuch und dem Katasteramt.
  • Übereinstimmung der Immobilie mit den Daten des Katasteramtes.
  • eventuelle Vorbereitung eines Teilungsplanes oder Abänderung der materiellen Teilung.
  • Art und Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie (Besitzregelung).
  • Zahlungsmodalitäten. 
  • Verzicht auf die gesetzliche Hypothek.
  • Angabe der eventuellen Immobilienagentur unter Anführung der geleisteten Tätigkeit.
  • Übereinstimmung der Anlagen innerhalb der Immobilie.
  • es besteht die Pflicht zur Vorbereitung und Abgabe einer energetischen Bescheinigung oder des KlimaHaus Zertifikats.
  • Angabe der ordentlichen und außerordentlichen Kondominium Spesen.
  • Überprüfung aller steuerlichen Aspekte und deren Folgen (z.B. hinsichtlich des Wertzuwachses), Berechnung der Versteuerung der notariellen Urkunde und Prüfung eventueller Steuererleichterungen, insbesondere beim Kauf oder Neubau einer Erstwohnung.
  • die Art und Weise einer eventuellen Finanzierung des Kaufes (z.B. Bauspardarlehen, Hypothekardarlehen oder ein von INPS (früher INPDAP) gewährtes Darlehen.
  • Löschung eventueller Bindungen seitens der Provinz Bozen (z.B. im Sinne von Art. 62 LG n. 13/1998).
  • Prüfung eventueller steuerlicher Abschreibungen aufgrund der Kosten der Errichtung einer Garage oder aber auch aufgrund energetischer Einsparungen.
  • Überprüfung eventueller Vorkaufsrechte Dritter (z.B. beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke, Kulturgüter oder unbeweglicher Güter, die nicht zu Wohnzwecken verwendet werden usw.).

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