Wird eine mit einer Hypothek belastete Liegenschaft veräußert, bedarf es der Hilfe des Notars, um die Liegenschaft von der eingeschriebenen Hypothek zu befreien.

Heutzutage sieht das Gesetz auch vor, dass die Hypothek ohne Beisein eines Notars gelöscht werden kann. z.B. wenn die Finanzierung bereits vollständig zurückgezahlt worden ist und die Möglichkeit besteht, die vom Gesetz vorgesehenen 30 Tage für die sogenannte „Bersani Prozedur“ abzuwarten (d.h. die Befreiung der Hypothek erfolgt nach ca. 30 Tagen ab Anfrage an die Bank).

Besteht jedoch Dringlichkeit die Liegenschaft von der Hypothek zu befreien, ist dies nur mit Hilfe des Notars möglich.

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