Es besteht die Möglichkeit, die Nachbarschaftsrechte durch Dienstbarkeiten zu regeln. Damit diese Dienstbarkeiten den nachfolgenden Käufern der betroffenen Liegenschaften entgegengehalten werden können, müssen sie einverleibt werden.

Es gibt verschiedene Dienstbarkeiten wie z.B.:

  • das Recht ein Grundstück zu Fuß oder mit einem Fahrzeug zu überqueren
  • das Recht eine unterirdische Leitung zu bauen (z.B. eine Wasserleitung)
  • das Recht zur Führung von Elektrizitätsleitungen
  • das Recht näher als vom Gesetz vorgesehenen Mindestabstand zu bauen usw.

Das Oberflächenrecht ermöglicht es auf dem Grund eines Dritten ein Gebäude zu errichten und bewahren, dessen Eigentümer man auf bestimmte oder unbestimmte Zeit ist. Damit dies möglich ist, muss man eine Bauparzelle mit Oberflächenrecht mittels Teilungsplan erstellen.

Der Notar behauptet sich auch in diesem Bereich durch sein umfassendes Wissen und kann Ihnen in jeglicher Hinsicht behilflich sein.

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