Gemeinsam können wir nachprüfen, ob weitere Steuererleichterungen oder Abschreibungen in Zusammenhang mit der Eintragung der notariellen Urkunde oder der Ausarbeitung der Steuerklärung in Frage kommen.

  • die Anzahlung zum Zeitpunkt der Registrierung des Vorvertrages als Bestätigung oder als Vorauszahlung
  • absetzbare Beträge der Schenkungssteuer
  • Baukosten der Garage und Sanierungskosten im Allgemeinen
  • energetische Neubewertung der Gebäude

Sollte es sich um Verträge handeln, die Wohnhäuser samt Zubehör (z.B. Garage, Autoabstellplatz, Keller, Dachboden usw.) zum Gegenstand haben, kann der Notar als Steuergrundlage den Katasterwert anstelle des Kaufpreises verwenden. (Kaufpreis - Katasterwert).

Auch in diesem Fall kann Ihnen der Notar in steuerlicher Hinsicht eine große Hilfe sein. Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.