Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grunds hat eine unvorteilhafte Besteuerung zur Folge.

Jedoch können unter bestimmten Vorrausetzungen Steuererleichterungen beantragt werden. Z.B. wurden für den kleinen landwirtschaftlichen Eigentümer (PPC) gewisse steuerliche Vorteile vorgesehen, seit die Steuerermäßigungen des" Berggesetzes" am 01 Jänner 2014 abgeschafft wurde.

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