Gemeinsam können wir überprüfen, ob Sie Anrecht auf eine Steuererleichterung für den Kauf einer Erstwohnung haben, ob für den Kaufvertrag die Registergebühr zu bezahlen ist, oder ob der Vertrag mehrwertsteuerpflichtig ist (wenn man z.B. von einem Bauherrn erwirbt.) Sollten Sie Ihre Erstwohnung vor weniger als einem Jahr verkauft haben und beschließen erneut eine Wohnung zu kaufen, haben Sie möglicherweise ein Anrecht auf ein Steuerguthaben.

Der Notar kann Ihnen durch sein umfassendes Fachwissen helfen Steuern einzusparen.

Gerne überprüft er für Sie die notwendigen Voraussetzungen.

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