Einige notarielle Urkunden haben einen Wertzuwachs zur Folge, der in der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert wird. Dies kommt hauptsächlich bei Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen, oder Übertragung von Baugrund oder Veräußerung von dem wohnzweck gewidmeten Gebäuden, die vor weniger als fünf Jahren erworben wurden. In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Notar anstelle des Steuerpflichtigen mit besonderen Steuersätzen die Steuerschuld begleicht. Damit dies möglich ist, muss der Kunde jedoch die Zeit haben, dem Notar detailliert seine Lage und Situation darzustellen, damit es dem Notar möglich ist, die beste Lösung zu finden, oft auch gemeinsam mit einem Steuerberater.

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