Notar Carlo Longi

Im Jahr 1963 in Bozen geboren ; Abschluss des naturwissenschaftlichen Gymnasiums im Jahr 1982.
Im Jahr 1988 beendet er das Studium der Rechtswissenschaften an der "Università Cattolica di Milano". Unter der Leitung von Prof. Francesco Realmonte verfasst er seine Diplomarbeit mit dem Titel "Die Wirksamkeitserklärung der für nichtig erklärten Rechtsgeschäfte". Um sich auf die bevorstehende Tätigkeit als Notar vorzubereiten und den dafür vorgesehenen Wettbewerb bestehen zu können, besucht er die Notariatsschule der Lombardei ("Guasti"), anerkannt von der nationalen Notariatskammer, sowie die Schule "Ad maiora" des Notars Ubaldo La Porta aus Mailand.
Praktikum in den Kanzleien des Notars Antonio Mascheroni in Monza und des Notars Maria Claudia Andrini aus Rom.
Er erlangt 1995 die Befähigung das Amt des Anwalts auszuüben und ist bis zum Jahr 2013 in der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragen.
2013 erlangt er die Befähigung das Amt des Notars auszuüben, indem er die Staatsprüfung für 200 Notarsplätze, die am 28 Dezember 2009 ausgeschrieben wurde, besteht, und seitdem im Notariatsbezirk Bozen eingetragen ist.
Veröffentlichungen:
"Der Vorbehalt des Wohnrechts auf dem Familienwohnsitz und das Gebrauchsrecht der dort enthaltenen beweglichen Güter für den getrennten Ehepartner, der nicht mit dem Trennungsurteil belastet wurde." In der Zeitschrift des Notariats, Giuffre editore, Mailand, 1989, S. 597 ff.