Das Zusammenleben stellt heutzutage vielfach eine Alternative zur Ehe dar.

Auch wenn der Gesetzgeber diesbezüglich keine Regeln vorsieht, können jedoch auf vertraglicher Basis einige Aspekte des Zusammenlebens geregelt werden: z.B. die Unterhaltspflicht, das Eigentum und das Recht die Familienwohnung zu nutzen, Beistand im Falle einer Krankheit usw.

Da es keine gesetzlich vorgegebenen Muster gibt, kann Ihnen der Notar dabei helfen, das Zusammenleben auf vertraglicher Ebene so individuell wie möglich zu gestalten.

Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.