Der Notar befasst sich nicht nur mit der Beglaubigung von Unterschriften; denn neben der Erstellung notarieller Urkunden, erfüllt er auch nach deren Unterzeichnung eine weitere Reihe wichtiger Tätigkeiten:

  • er muss die notarielle Urkunde bei der Agentur der Einnahmen registrieren und die erforderlichen Steuern bezahlen (Registersteuer, Umschreibungsgebühr und Katastersteuer, Schenkungssteuer, Stempelsteuer).
  • bei Immobilienverträgen muss er für die Öffentlichkeit der Liegenschaftsregister sorgen, die Liegenschaft zu Gunsten des neuen Eigentümers eintragen, indem er einen  Grundbuchsantrag an das Grundbuch stellt und des Weiteren die Ummeldung im Katasteramt einträgt.
  • bei gesellschaftsrechtlichen Verträgen, die Veränderungen der Gesellschaftsstruktur u. ä. mit sich bringen, muss der Notar der Handelskammer diese mitteilen und anschließend im Handelsregister vermerken.
  • er muss eine beglaubigte Kopie des Ehegütervertrags an die zuständige Gemeinde schicken, damit diese am Rande der Eheurkunde vermerkt werden kann.
  • der Notar muss eine beglaubigte Kopie des öffentlich registrierten oder des eigenhändig geschriebenen Testaments, sowie die Erklärung der Annahme der Erbschaft mit oder ohne Vorbehalt der Inventarerrichtung, an das zuständige Gericht weiterleiten, damit dies im Erbschaftsregister vermerkt werden kann.