Die Ausübung der Betreibstätigkeit kann auch darin bestehen, einen Betrieb zu verkaufen oder zu verpachten. Die Hilfe und Beratung eines Notars ist in beiden Fällen besonders empfehlenswert, da er z.B. den Unterschied zwischen der Pacht eines Betriebs und der Anmietung der Räumlichkeiten in denen die Betriebstätigkeit stattfindet, aufzeigen kann. Häufig wird zusätzlich zum Pachtvertrag eines Betriebs auch ein Franchising Vertrag unterzeichnet; auch dafür ist die Beratung eines Notars empfehlenswert.

Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.