Der Trust ist ein angelsächsisches Rechtsinstitut, das heutzutage jedoch auf der ganzen Welt verbreitet ist und somit ist vorgesehen, dass im Ausland gegründete Trusts in Italien anerkannt werden und es ist auch möglich in Italien Trusts zu gründen.

Der Trust sieht vor, dass der Gründer ("settlor") ein Vermögen zugunsten eines Begünstigten ("beneficiary") oder für einen bestimmten Zweck, absondert, und dieses der gebundenen Verwaltung eines Treunehmers ("Trustee") unterstellt wird. Der Trustee ist verpflichtet, den Trust nach Angaben des Settlors und im Interesse der Begünstigten zu verwalten. Die Güter, die sich innerhalb des Trusts befinden, bleiben von den anderen Gütern des Trustees getrennt, und sind somit für seine Gläubiger für die Dauer der Verwaltung derselben vonseiten des  Trustees, unangreifbar. Heutzutage wird dieses Rechtsinsitut auch in Italien immer mehr verwendet und wird für viele verschiedene Bedürfnissen und Zwecke angewandt.

Eine Alternative dazu bietet der Zwecksbestimmungsvertrag: dieser ermöglicht es, eine oder mehreren Immobilien einer Zwecksbestimmung zuzuteilen, die ein eigenständiges und getrenntes Eigentum darstellt, das einen bestimmten Zweck erfüllen muss und somit unabhängig von den personenbezogenen Ereignissen  des Verwalters oder Gründers ist. Auch in diesem Fall ist die Beratung eines Notars von großem Vorteil.

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