Innerhalb ein Jahr nach Öffnung des Testaments, muss die Erbschaftserklärung der Agentur der Einnahmen vorgelegt werden. Aus diesem Formular geht die zu bezahlende Erbschaftssteuer hervor, sowie auch die Überschreibungsgebühr und die Katastersteuer, die zu bezahlen sind, falls die Erbschaft Liegenschaften enthält.
Die zur Erbschaft berufenen Personen sind zur Vorlage der Erbschaftserklärung verpflichtet, auch wenn sie nicht vorhaben, die Erbschaft anzunehmen. Nur in vereinzelten Fällen entfällt die Pflicht zur Vorlage.

Das Aufsuchen eines Notars ist in diesem komplexen Bereich fast unumgänglich. Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.