Die Erbeinsetzung muss nicht immer erwünscht sein, es kann nämlich auch vorkommen, dass die Hinterlassenschaft ausschließlich aus Schulden besteht. In solchen Fällen ist es möglich, auf das Erbe zu verzichten.

Der Notar kann Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Fristen zu treffen, auch um eine stillschweigende Annahme der Erbschaft zu vermieden.

Der Vermächtnisnehmer kann unter gewissen Umständen auch daran interessiert sein, das Vermächtnis auszuschlagen.

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