Der Notar kann Ihnen dabei behilflich sein, Anträge an das Vormundschaftsgericht vorzubereiten und zu stellen. Durch diese sog. Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Minderjährige, Voll-oder Teilentmündigte und auch die Begünstigten der Sachwalterschaft die Ermächtigung erhalten, Verträge abzuschließen.

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