Sobald sowohl der Kunde als auch der Notar alle Themen und Probleme besprochen haben, und die gewünschten Ergebnisse erreicht wurden, wird die notarielle Urkunde von den Parteien unterzeichnet und gilt ab diesem Zeitpunkt als vollendet und abgeschlossen.

Natürlich können wir Ihnen auch gerne im Voraus via E-Mail eine Kopie der zu unterzeichnenden Urkunde zukommen lassen. Des Weiteren stehen wir Ihnen sowohl vor als auch nach der Unterzeichnung der Urkunde für jegliche Probleme oder Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Text der Urkunde wird auf einen Bildschirm projiziert und anschließend laut vom Notar vorgelesen. Dadurch kann gemeinsam der Inhalt der zu unterzeichnenden Urkunde besprochen werden und noch die letzten Unklarheiten beseitigt werden.

Die Unterzeichnung erfolgt im Normalfall in unserer Kanzlei. Unter besonderen Umständen, z.B. krankheitsbedingt, und unter der Voraussetzung, dass Sie sich in dem von uns zuständigen Notariatsbezirk aufhalten, können wir natürlich auch gerne zu Ihnen kommen. Die eventuellen Zusatzkosten werden einzeln verhandelt.